Unser Anspruch
NATÜRLICHKEIT/BIO
Alle Lebensmittel müssen Bio-Qualität besitzen. Darüber hinaus verbietet neuform® einige Zutaten, wie Nitrite und Nitrate.
Für die übrigen Sortimentsbereiche wird ein Höchstmaß an natürlicher Qualität – nach Möglichkeit aus kontrolliert biologischem Anbau vorgeschrieben.
KEINE TIERVERSUCHE
Es gilt für ausnahmslos alle Produkte mit den neuform® Qualitätszeichen, dass Tierversuche weder für die Rohstoffe noch für die Produkte durchgeführt bzw. in Auftrag gegeben werden
KEINE GENTECHNIK
Produkte, die das neuform® Qualitätszeichen tragen, dürfen weder „aus“ noch „durch“ gentechnisch veränderte Organismen hergestellt werden, noch gentechnisch veränderte Rohstoffe enthalten. Gentechnische Verunreinigungen dürfen nur bis zu einer Höchstmenge von 0,1% im Produkt bzw. den eingesetzten Rohstoffen nachweisbar sein. Damit sind die neuform® Anforderungen strenger, als es z.B. für Bio-Produkte vorgeschrieben ist.
KEINE BESTRAHLUNG
Es dürfen keine ionisierenden Strahlen eingesetzt werden, um Produkte haltbar zu machen.
VEGETARISCHE ODER VEGAN – KEIN ROHSTOFFE VOM TOTEN TIER
Alle Produkte, die eines der neuform® Qualitätszeichen tragen, sind ovo-lakto-vegetarischer oder veganer Natur. Dieses betrifft auch alle Zutaten, Zusätze, Hilfsstoffe und andere Additive, die den Präparaten zugesetzt werden. Rohstoffe vom toten Tier sind generell verboten.
TRANSPARENZ DER INHALTSSTOFFE
Für neuform® zertifizierte Produkte gilt die Volldeklaration. Sämtliche Zutaten und auch alle Zusatzstoffe müssen bis ins Detail deklariert werden. Auf dieser Basis erfolgt die Prüfung der Inhaltsstoffe hinsichtlich aller Zulassungskriterien. KonsumentInnen wissen, was sie konsumieren.
SCHADSTOFFPRÜFUNGEN
Hersteller müssen bei der Zulassung ihrer Produkte umfangreiche Analysedaten zu Pestiziden und anderen Rückstände und Kontaminanten vorlegen. Die Höchstgrenzen für diese Schadstoffe sind häufig niedriger als per Gesetz vorgeschrieben*. Hersteller müssen sicherstellen, dass die in den von neuform® vorgeschriebenen Höchstgehalte für alle Chargen ihrer Produkte eingehalten werden. Die aktuellen Vorgaben für Schadstoffanalysen gelten für Produkte, die seit 2019 angemeldet wurden. Das neuform® Qualitätsinstitut wird diese im Rahmen eines risikoorientierten Monitorings stichprobenartig überprüfen.
FREI VON:
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Mineralölen
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Synthetischen Zutaten
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Nanopartikeln
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Parabenen
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Silikonen
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PEG